Honorar

 

Gerne informiere ich Sie über die voraussichtlichen Kosten meiner Inanspruchnahme, da für mich Kostentransparenz ein großes Anliegen ist.

 

Es besteht die Möglichkeit, auf Basis der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder eine individuelle Honorarvereinbarung abzurechnen. Sie können beispielsweise einen Stundensatz oder ein Pauschalhonorar vereinbaren, bei dem von Vornherein eine feste Vergütung unabhängig vom Arbeitsaufwand dem Mandatsverhältnis zu Grunde gelegt wird.

   

Vor Unterzeichnung der Honorarvereinbarung erarbeite ich mit Ihnen gemeinsam die Art der Vergütung. Damit sind sowohl die zu erwartenden Beträge als auch die Leistungen im Gegenzug für Sie stets transparent. Für eine Beratung, die sich im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs hält, betragen die Kosten maximal € 190,00 zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.