Erbrecht / Nachfolgegestaltung
Die Frage der Nachfolgeplanung durch Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten oder nach dem eigenen Tod ist sowohl für Unternehmer, die mit ihrer Tätigkeit (auch) ihren eigenen Ruhestand und die Sicherheit ihrer Familie gewährleisten möchten und Privatpersonen, die verhindern wollen, dass ein erheblicher Teil ihres Vermögens von Erbschafts- oder Schenkungssteuer aufgezehrt wird, von hoher Bedeutung. Das deutsche Erbrecht lässt eine große Vielfalt der unterschiedlichsten Gestaltungs-möglichkeiten zu, um das Vermögen zu erhalten oder dessen genaue Verwendung nach dem eigenen Tod zu regeln. Hierzu ist eine ausgewogene Strategie erforderlich, die sowohl erbrechtliche als auch steuerrechtliche Fragen in Einklang bringen muss. In diesem Zusammenhang sollten auch Regelungen getroffen werden für den Fall, dass eigene Entscheidungen aufgrund Unfall oder Krankheit nicht mehr gefällt werden können. Die Möglichkeiten einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht sollten daher immer im Blick behalten werden.
Ich berate Sie bei der Gestaltung ihrer privaten oder geschäftlichen Nachfolgeplanung unter Berücksichtigung der erbrechtlichen und steuerrechtlichen Folgen für die Nachfolger oder Erben. Außerdem vertrete ich Erben oder Beschenkte außergerichtlich und gerichtlich bei der Geltendmachung ihrer Rechte.