Arbeitsrecht
Wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht mehr fortgeführt werden soll oder ein neues Arbeitsverhältnis begründet werden soll, stellen sich eine Vielzahl von Fragen, die angesichts der Komplexität der Rechtsprechung kaum ohne anwaltliche Hilfe beantwor-tet werden können.
Für den Arbeitgeber ist es angesichts des ausgeklügelten Kündigungsschutzes in Deutschland ab einer gewissen Größe des Betriebs schwierig, eine wirksame Kündigung auszusprechen. Auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen sind einige Fallstricke zu beachten, um eine möglichst klare Regelung für alle Eventualitäten zu schaffen und einen reibungslosen Ablauf des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen.
Für Arbeitnehmer ist es wichtig, ihre Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag genau zu kennen und die Chancen und Risiken bei Veränderungen des Arbeitslebens beurteilen zu können.
Ich berate und vertrete als Fachanwältin für Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich oder gerichtlich in allen Fragen des Arbeitsrechts, beim Abschluss von Arbeitsverträgen oder Aufhebungsvereinbarungen oder Kündigungsschutzprozessen.
Mein Anspruch ist, Ihre Interessen mit vollem Einsatz, absoluter Sorgfalt und hochqualifizierter Arbeit zu vertreten. Ich versichere Ihnen, Ihre Termine und Fristen zuverlässig im Auge zu behalten und Sie immer rechtzeitig mit den nächsten Schritten vertraut zu machen.